Fäll- und Schnittverbote ab dem 1. März
Ab dem 1. März bis zum 30. September gelten wieder Fäll- und Schnittverbote bei Bäumen, Sträuchern, Hecken und lebenden Zäunen. Wer also in diesem Zeitraum seine Gehölze beschneiden, fällen oder roden möchte, sollte sich im Vorhinein mit den gesetzlichen Regelungen auseinander setzen. Einen Artikel zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link (Baumpflegeportal).